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Bernd Bartke

Schornsteinfegermeister


Gebäudeenergieberater  (HWK)

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Energienews


07.08.2019

Fraunhofer ISE befragt Besitzer der frühen EEG-geförderten PV-Anlagen

Im Jahr 2000 wurde das EEG-Gesetz mit dem Ziel verabschiedet, die Entwicklung von Stromerzeugungs-Technologien aus erneuerbaren Energien wie die Photovoltaik zu fördern, Energie-Importe zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben. Besitzern von Solaranlagen wurde eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz zugesichert. Anfang 2021 laufen nun die ersten EEG-Vergütungen aus. Im Rahmen des SINTEG Projekts »C/sells« ruft das Fraunhofer-Institut

Die Umfrage wendet sich vor allem an jene Betreiber, deren PV-Anlagen bis 2025 aus der EEG-Förderung fallen und die nun vor der Frage stehen, wie sie ihre Anlage zukünftig wirtschaftlich betreiben. Das Fraunhofer ISE untersucht die künftigen Betriebsformen für solche Alt-Anlagen. Dabei geht es den Forschenden auch um die Frage, inwieweit die Anlagen weiter einen Beitrag zu Energiewende leisten können: »Viele Betreiber alter PV-Anlagen sind verunsichert darüber, wie sie nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Förderung mit ihrer Anlage verfahren sollen. Dabei könnten Haushalte mit PV-Anlagen vor dem Hintergrund fluktuierender Stromeinspeisung aus Solar- und Windanlagen sogar einen Beitrag zur Netzstabilität und damit zur Versorgungssicherheit leisten. Durch die Teilnahme an unserer Studie erfahren PV-Prosumenten, welche Betriebsmöglichkeiten ihnen offen stehen «, so Dr. Sebastian Gölz, Teilprojektleiter des C/sells-Projekts.

Im Wesentlichen stehen den Besitzern alter Solar-Anlagen (sogenannte PV-Prosumenten) 4 Optionen offen:
  1. Weiterbetrieb der Anlage mit Speicher: Durch die Investition in einen Speicher können PV-Anlagenbesitzer hohe Eigenverbrauchsgrade realisieren und so die Spitzenlasten von Erzeugung und Verbrauch signifikant absenken. In einer Energy Community mit vernetzten Speichern können mehrere PV-Prosumenten den erzeugten PV-Strom gemeinsam nutzen.
  2. Vermarktung des PV-Stroms über Drittanbieter oder eine Plattform: Neben der reinen Vermarktung (Strombörse oder lokale Grünstromvermarktung) gibt es hier die Möglichkeit, die Erzeugungsleistung der PV-Anlage als Flexibilitätsleistung anzubieten. Der Drittanbieter kann den PV-Strom dann als Regelenergie/Flexibilität an überregionalen Märkten anbieten. Die Vermarktung über eine Plattform, bei der die Teilnehmer direkt interagieren- durch entsprechende Sicherheitstechnologien- ist zukünftig denkbar.
  3. Volleinspeisung: Falls nichts aktiv unternommen wird, wird der erzeugte Strom weiter ins Netz eingespeist und mit einer festen Vergütung pro KWh vergütet, die sich am Börsenstrompreis orientiertVerpachtung der Anlage: Die PV-Anlage wird an einen Anlagenbetreiber verpachtet, der dafür eine Miete zahlt. Der Pächter nutzt den Strom der PV-Anlage (z.B. durch Direktvermarktung) und kümmert sich um die Anlage, falls Defekte auftreten.
  4. Abbau der Solaranlage

»Uns interessiert bei der Befragung insbesondere, was den Prosumenten beim Weiterbetrieb selbst besonders wichtig ist – das Geld, die Eigenversorgung oder netzdienliche Beiträge«, erläutert Jessica Berneiser, Projektleiterin der PV-Prosumentenstudie.Die Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler des Fraunhofer ISE kooperieren bei dieser Befragung mit den Verteilnetzbetreibern Netze BW, EnergieNetz Mitte und der MVV Energie, die alle PV-Prosumenten in ihrem Kundenkreis direkt zur Befragung einladen.Das Fraunhofer ISE bietet diese Kooperation auch allen anderen bundesdeutschen Verteilnetzbetreibern bis zum Ende der Erhebungszeit an, im Gegenzug erhalten Kooperationspartner eine gesonderte Auswertung nur für ihre Kunden.

Die Umfrage läuft von Juli bis Anfang September auf der Webseite https://www.csells.net/PV-Studie




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